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   BGH, 05.02.1963 - VI ZR 42/62   

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https://dejure.org/1963,1068
BGH, 05.02.1963 - VI ZR 42/62 (https://dejure.org/1963,1068)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1963 - VI ZR 42/62 (https://dejure.org/1963,1068)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1963 - VI ZR 42/62 (https://dejure.org/1963,1068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hilfeleistungen der Schwiegertochter - Gemeinschaftliche Haushaltsführung - Unfallgeschädigter - Pflege- und Haushaltshilfe - Ersatz der Rente

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 843 Abs. 4
    Ersatz für Hilfeleistungen der Schwiegertochter im Rahmen gemeinschaftlicher Haushaltsführung

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 463
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - VI ZR 42/62
    Die Klägerin hat zudem bereits einen unmittelbaren eigenen Schaden dadurch erlitten, daß sie ihren und ihres Sohnes gemeinsamen Haushalt nicht mehr führen kann (vgl. Entsch. des erkennenden Senats vom 25. September 1962 - VI ZR 264/61 - VersR 1962, 1107).
  • BGH, 05.06.1962 - VI ZR 171/61
    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - VI ZR 42/62
    Diese Ausführungen stehen in Einklang mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juni 1962 - VI ZR 171/61 - VersR 1962, 1008 a.E.
  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 79/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - VI ZR 42/62
    Noch dem Grundgedanken des § 843 Abs. 4 BGB kann sich der Beklagte nicht darauf berufen, daß die Klägerin die durch den Unfall erforderlich gewordenen Leistungen zu ihrer Pflege und Haushaltsführung im gemeinsamen Haushalt durch ihren Sohn und dessen Frau erhält (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 79/60 - VersR 1961, 230).
  • BGH, 22.05.1962 - VI ZR 264/61

    Beratung auf Grund vertraglich übernommener Pflichten i.R.e. Dienstvertrages als

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - VI ZR 42/62
    Die Klägerin hat zudem bereits einen unmittelbaren eigenen Schaden dadurch erlitten, daß sie ihren und ihres Sohnes gemeinsamen Haushalt nicht mehr führen kann (vgl. Entsch. des erkennenden Senats vom 25. September 1962 - VI ZR 264/61 - VersR 1962, 1107).
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 250/07

    Umfang der Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess; Einholung eines medizinischen

    Das schließt allerdings nicht aus, dass ein außerhalb des Rechtsstreits, etwa in einem anderen Verfahren erstattetes Gutachten grundsätzlich auch im Arzthaftungsprozess im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden kann (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1963 - VI ZR 42/62 - VersR 1963, 463, 464 [ärztliches Gutachten aus einem Armenrechtsverfahren]; vom 8. November 1994 - VI ZR 207/93 - VersR 1995, 481, 482 [Mehrere Gutachten aus einem Strafverfahren]; vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158, 1159 [Gutachten aus einem sozialgerichtlichen Verfahren] und vom 23. April 2002 - VI ZR 180/01 - VersR 2002, 911 [Unfallanalytisches Gutachten aus einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren]).
  • OLG Köln, 15.05.1985 - 13 U 79/84

    Gesmatschuldnerische Haftung für materiellen Schaden nach Verkehrsunfall;

    Dies ist weder von der Verfahrensweise - das Landgericht durfte die im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachten im Wege des Urkundenbeweises verwerten (BGH NJW 1982, 2874, BGH VersR 1963, 463, BGH LM § 286 (E) Nr. 7, Baumbach-Lauterbach, ZPO, 42. Aufl., § 286 Anm. 4 B m.w.N.) - noch vom Ergebnis her zu beanstanden.
  • BGH, 25.11.1975 - VI ZR 185/74

    Auslegung einer Vereinbarung über die Anpassung einer Schadensersatzrente -

    Für diese Würdigung durch das Berufungsgericht konnte die Rechtsprechung des erkennenden Senats insofern einen Anhalt bieten, als sich nach ihr der Ersatzanspruch einer verletzten Hausfrau nicht dadurch ermäßigt, daß sie die durch den Unfall erforderlich gewordenen Leistungen unentgeltlich durch Familienangehörige erhält (vgl. Urt.v.5. Februar 1963 - VI ZR 42/62 = VersR 1963, 463, 464).
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